Mediation • Mediator • Hamburg | Stand: 01.11.2023 |
Ich freue mich über Ihr Interesse am Mediationsverfahren für die Lösung der Konflikte bei Ihrer Ehescheidung!
Mediation bei Trennung und Scheidung ist eine viel versprechende Chance, die einvernehmliche Scheidung zu erreichen.
Das Mediationsverfahren geht aber
nicht von selbst!
Eine erfolgreiche
Mediation erfordert immer auch Kompromisse und das aufeinander Zugehen
der Eheleute. Das Mediationsverfahren benötigt also grundsätzliche Einigungs- und
Gesprächsbereitschaft beider Ehepartner bei der Lösung ihrer
Konflikte!
Dabei werden Sie von einem eigens dafür ausgebildeten Mediator (Konflikvermittler) unterstützt. Das Ergebnis kann eine Scheidung ohne Verlierer und eine kostengünstige einvernehmliche Scheidung sein.
Die Mediation bei Scheidung kann alle Themen behandeln, die bei streitigen Auseinadersetzungen Thema eines familiengerichtlichen Scheidungsverfahrens sind.
Das Ziel der Mediation bei Scheidung ist, ohne Rechtsstreit einverständliche und faire Lösungen z.B. für
nach einer Ehescheidung zu finden.
Die Ergebnisse werden in eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung aufgenommen, die dann die Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung darstellt.
"Mediator" ist kein geschützter Berufsbegriff. So ist die Ausbildung des Mediators auch nicht gesetzlich geregelt. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass die notwendigen Kenntnisse im Rahmen einer Zusatzausbildung zu erlernen sind. Der inhaltliche und zeitliche Umfang der Ausbildung des Mediators ist jedoch offen.
Wenn Mediatoren gleichzeitig Rechtsanwälte sind, wird das Führen der Berufsbezeichnung von den Rechtsanwaltskammern kontrolliert. Dort wird bereits eine 80stündige Ausbildung als ausreichend erachtet, um den Zusatz "Mediator" führen zu dürfen. Andere Berufsverbände verlangen - mit unterschiedlichen inhaltlichen Anforderungen - in der Regel eine 200stündige Ausbildung des Mediators.
Ich habe meine Qualifikation mit einer 200stündigen Ausbildung bei einem unabhängigen und anerkannten Institut erworben.
Wenn es erforderlich ist, arbeite ich mit einem weiteren Mediator, einer Mediatorin oder einem Fachkollegen zusammen.
Dies bietet eine hohe Gewähr für das Auffinden einer einvernehmlichen Scheidungsfolgenregelung.
Eine Scheidungsmediation setzt voraus, dass beide Parteien noch bereit sind, miteinander zu reden. Es muss der Wille bestehen, eine für beide Teile akzeptable Lösung zu finden, die nicht unbedingt die juristisch durchsetzbare "Maximalforderung" realisiert.
Mediation geht nur gemeinsam!
Sofern nur
einer von Ihnen kompromisslos ist, hat ein Mediationsverfahren wenig
Sinn. Mediation erfordert zwingend die Bereitschaft, einander
zuzuhören und die Sichtweise des jeweils anderen zu akzeptieren!
Die Kosten der Mediation werden üblicherweise nach einem zu vereinbarenden Zeithonorar für die Sitzungszeit, die Vor- und Nachbereitung (z.B. Protokoll-Erstellung) abgerechnet. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse werden dabei mit berücksichtigt.
Für unsere Kanzlei gelten folgende Stundensätze / Kostensätze:
Das Einführungsgespräch ist kostenlos.
Die Stundensätze für die weitere Mediation werden abhängig von Ihren Einkommensverhältnissen zu Beginn der Mediation vereinbart. Sie liegen in der Regel zwischen € 80,00 und € 200,00. Ohne gesonderte Vereinbarung ist dann von einem
Stundensatz von € 140,00 incl. MWSt
auszugehen. Die Abrechnung erfolgt in kleinen Einheiten à 10 Minuten. Die Gesamtkosten einer Scheidungsmediation sind individuell unterschiedlich und abhängig vom Umfang der zu behandelnden Probleme und vom Schwierigkeitsgrad der Konfliktsituation. Im Durchschnitt sind nach unseren Erfahrungen etwa 10-12 Stunden einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeit des Mediators anzunehmen.
Die Gesamtkosten einer Scheidungsmediation
betragen nach unseren Erfahrungen also durchschnittlich € 1.500,00 -
€ 2.000,00. Hinzuzurechnen sind die Kosten einer in der Regel
notwendigen notariellen Beurkundung der Mediationsvereinbarung, deren
Höhe vom Regelungsumfang der Vereinbarung abhängig ist.
Vor der eigentlichen Mediation
erhalten Sie in einem Erstgespräch einen
Überblick über den Inhalt, den Ablauf und das Ziel einer Mediation
unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Problemstellung.
Dieser Termin ist bei uns kostenlos.
Phase 1: Einführungsgespräch
In diesem Einführungsgespräch wird der Mediationsvertrag abgeschlossen und die Kostenregelung besprochen.
Ein Beispiel für einen solchen Mediationsvertrag finden Sie hier.
Wie auch in allen nachfolgenden Phasen werden danach weitere gemeinsame
Mediationstermine von in der Regel 1,5 Stunden Dauer vereinbart.
Für alle Mediationstermine gilt:
Die Zwischenergebnisse und Fortschritte in
den Mediationssitzungen
werden vom Mediator protokolliert und den Beteiligten zugänglich
gemacht.
Phase 2: Informationssammlung
In dieser Phase werden notwendige Informationen zu den
einzelnen Konfliktthemen zusammengetragen und die
Eheleute stellen ihre Streitpunkte und Anliegen im Zusammenhang dar.
Die Themen und Konfliktfelder werden gesammelt und die weitere
Bearbeitung wird mit Hilfe des Mediators strukturiert.
Phase 3: Problembearbeitung
In dieser Phase beginnt die eigentliche Problembearbeitung mit
der Auswahl des ersten zu behandelnden Themas. Danach erhalten die
Eheleute Gelegenheit, ihre Sicht zu diesem Themenpunkt umfassend
darzustellen.
Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden
ausgetauscht, bevor auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche,
Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen wird.
Wichtig in dieser Phase ist der Übergang von der vordergründigen
Positionsbestimmung zu den tiefer liegenden Interessen.
Phase 4: Kreative Phase
In diesem Stadium der Scheidungsmediation werden
Lösungsoptionen zu den einzelnen Problemfeldern z.B. im Wege des
Brainstormings bewertungsfrei gesammelt. Nach Abschluss der
Ideenfindung werden diese Lösungsoptionen von den Eheleuten gewertet
und gewichtet.
Ihr Mediator wird in dieser Phase Hilfe zur Überprüfung vorschneller
Beschließung von Lösungen leisten, indem er gegenüber den Eheleuten
hinterfragt, inwieweit die gefundenen Lösungen mit den in der
vorherigen Phase ermittelten Interessen der Parteien oder den vorher
erarbeiteten Kriterien für eine gerechte Lösung im Einklang stehen.
Auch wird der Mediator gemeinsam mit den Beteiligten überprüfen, ob
und wie sich die jeweiligen Lösungsoptionen in der Realität umsetzen
lassen.
Abschluss der Mediation
Zum Abschluss des Mediationsverfahrens werden die Ergebnisse
von Ihrem Mediator in einer Mediationsvereinbarung zur Regelung der Trennungs- und
Scheidungsfolgen festgehalten.
Diese Scheidungsfolgenvereinbarung kann dann als Voraussetzung für
eine einvernehmliche Scheidung notariell beurkundet oder bei Gericht
protokolliert werden.
Daniel Marquard
Rechtsanwalt + Mediator
Mail: info@damm-pp.de
Rechtsanwalt Daniel MarquardDas Einführungsgespräch ist bei uns kostenlos!
Erfahren Sie unverbindlich, ob Mediation eine Option für Sie ist.
© 2001
Rechtsanwalt Daniel Marquard
Hinweis
Beachten Sie auch unsere Infoseiten zum Arbeitsrecht"