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"Mediator" ist kein
geschützter Berufsbegriff. Es ist jedoch allgemein anerkannt,
dass die notwendigen Kenntnisse im Rahmen einer Zusatzausbildung zu
erlernen sind. Der inhaltliche und zeitliche Umfang der Ausbildung ist
offen.
Bei Rechtsanwälten wird die
Erlaubnis, die Zusatzbezeichnung "Mediator" führen zu dürfen, von den Rechtsanwaltkammern
vergeben. Die Kammern lassen bereits eine 80stündige Ausbildung
ausreichen, um den Zusatz "Mediator" führen zu dürfen.
Andere Berufsverbände
verlangen - mit unterschiedlichen inhaltlichen Anforderungen - in der
Regel eine 200stündige Ausbildung.
Derzeit gibt es noch keine
einheitlichen Standards. Sie dürfen aber davon ausgehen, in einem
Mediator einen besonders dafür ausgebildeten Streitvermittler zu
finden.
Eine Ausbildungsdauer im "oberen Level" der verschiedenen
Möglichkeiten wäre aber sicher von Vorteil. Fragen Sie also im
Zweifelsfall nach dem zeitlichen Umfang der Zusatzausbildung.
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