Mediation • Mediator • Hamburg | Stand: 01.11.2023 |
Die Beteiligten
Name, Anschrift Ehefrau
und
Name, Anschrift Ehemann
haben sich für ein Mediationsverfahren zur Regelung ihrer
entschieden.
Es sollen alle Streitfragen geklärt werden, die im Zusammenhang mit der Trennung und Ehescheidung stehen und / oder entstehen.
Zur Regelung dieser Fragen schließen die Beteiligten die nachfolgende Arbeitsvereinbarung untereinander und mit dem Mediator, Herrn Rechtsanwalt Daniel Marquard.
Ziel der Mediation ist der Entwurf einer wechselseitigen interessengerechten und fairen Vereinbarung über alle regelungsbedürftigen Punkte im Zusammenhang mit unserer Trennung und Scheidung. Die Vereinbarung wird außergerichtlich und eigenverantwortlich gemeinsam erarbeitet. Der Mediator wird darauf achten, und uns Medianten darin unterstützen, dass wir unsere persönlichen Interessen erkunden, formulieren und vertreten. Unter Ausschöpfung aller persönlich menschlichen und rechtlichen Möglichkeiten ist dies Grundlage und Voraussetzung für beide Partner, das beste Ergebnis zu erzielen. Soweit erforderlich, wird die Rechtslage durch Herrn Rechtsanwalt Marquard eingeführt.
Wir wurden darauf hingewiesen, dass es notwendig und sinnvoll sein kann, dass jeder von uns sich zusätzlich einseitig parteilich, durch eine/n außenstehende/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt mit besonderen Fachkenntnissen im Familienrecht beraten lässt. Dies gilt auch, wenn die Rechtslage innerhalb der Mediation erläutert wurde. Außerdem empfiehlt der Mediator, die von uns erarbeitete Abschlussvereinbarung für jeden der Partner getrennt von einem außenstehenden Fachanwalt für Familienrecht überprüfen zu lassen und dort nochmals zu besprechen. Der Mediator behält sich vor, das Hinzuziehen von Spezialisten (Steuerberatern, Fachanwälten für Familienrecht, etc.) im Bedarfsfall anzuregen, sofern die erforderliche Sachkunde nicht durch die Beteiligten in das Verfahren eingebracht werden kann.
Die während der Mediation getroffenen (Zwischen-) Vereinbarungen werden, ebenso wie die Abschlussvereinbarung, entsprechend einer der nachfolgenden Alternativen wirksam:
Geht es in der Mediation um die Regelung von Unterhaltsansprüchen, erklärt die unterhaltspflichtige Partei ausdrücklich, dass sie sich ab Datum (1. Mediationssitzung) als in Verzug gesetzt betrachtet. Dies bedeutet, dass die unterhaltsberechtigte Partei bei Abbruch der Mediation Unterhalt rückwirkend ab (Datum der 1. Mediationssitzung) im Normalverfahren verlangen kann.
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren und kann jederzeit von einem der Beteiligten beendet werden. Dies kann auch der Mediator sein, insbesondere wenn bestimmte, zur Durchführung der Mediation unabdingbare Verfahrensregeln nicht eingehalten werden (können). Für den Fall des Abbruches, erklären sich die Parteien damit einverstanden, ein Abschlussgespräch zu führen.
Voraussetzung für das eigenverantwortliche Verhandeln ist die volle Informiertheit über den zu regelnden Sachverhalt. Hierzu gehört die unbeschränkte allseitige Offenlegung sämtlicher verhandlungsrelevanter Faktoren und entscheidungserheblicher Daten.
Die Medianten verpflichten sich, während des Mediationsverfahrens insbesondere:
Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung drücken die Medianten ihren Willen aus:
Wir stimmen darin überein, die Neutralität des Mediators zu respektieren. Wir werden ihn weder als Zeugen benennen, noch von der Schweigepflicht entbinden.
Alle Gespräche, an denen der Mediator teilnimmt, sind streng vertraulich und dienen nur dem Zweck, zu einer Trennungs- und Ehescheidungsfolgen-Vereinbarung zu gelangen. Die Medianten sichern sich damit zu, die Inhalte der Mediationssitzungen nicht in eine streitige Auseinandersetzung einzubringen. Dies gilt auch für die Vorlage von Mediationsprotokollen. Die Parteien vereinbaren ein Beweisverwertungsverbot.
Über die Kosten wird eine eigene Vereinbarung getroffen.
Es gibt keine sonstigen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten.
Hamburg, den .......................................
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Unterschriften der Medianten und des Mediators
Daniel Marquard
Rechtsanwalt + Mediator
Mail: info@damm-pp.de
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Rechtsanwalt Daniel Marquard
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