Rechtsanwälte Damm + Marquard Hamburg

20095 Hamburg
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Tel. 040/ 44 06 44

MEDIATION HAMBURG

Stand: 19.12.2011

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Mediation bei Scheidung | Scheidungsmediation

Ihre Chance auf eine Scheidung ohne Verlierer!
Daniel Marquard - Rechtsanwalt und Mediator Hamburg

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Wir freuen uns über Ihr Interesse am Mediationsverfahren für die Lösung Ihrer Konflikte bei Ihrer Ehescheidung!

Scheidungsmediation ist eine viel versprechende Chance, die einvernehmliche Scheidung zu erreichen.

Das Mediationsverfahren geht aber nicht von selbst!
Eine erfolgreiche Scheidungsmediation erfordert immer auch Kompromisse und das aufeinander Zugehen der Eheleute. Die Mediation benötigt also grundsätzliche Einigungs- und Gesprächsbereitschaft beider Ehepartner bei der Lösung ihrer Konflikte!

Dabei werden Sie von einem eigens dafür ausgebildeten Mediator (Konflikvermittler) unterstützt. Das Ergebnis kann eine Scheidung ohne Verlierer und eine kostengünstige einvernehmliche Scheidung sein.
 

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Worum es geht es bei der Scheidungsmediation?

Kurzantwort: Scheidungskrieg verhindern und einvernehmliche Scheidung realisieren!

Die Mediation bei Scheidung kann alle Themen behandeln, die bei streitigen Auseinadersetzungen Thema eines familiengerichtlichen Scheidungsverfahrens sind.

Das Ziel der Mediation bei Scheidung ist, ohne Rechtsstreit einverständliche und faire Lösungen z.B. für

nach einer Ehescheidung zu finden.

Mit Mediation kann eine Scheidung ohne Streit gelingen!

Die Ergebnisse werden in eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung aufgenommen, die dann die Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung darstellt.

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Mediator für Ihre Scheidung - Wer ist das?

Kurzantwort: Ihr Vermittler für Ihre faire Scheidungsfolgenvereinbarung

"Mediator" ist kein geschützter Berufsbegriff. So ist die Ausbildung des Mediators auch nicht gesetzlich geregelt. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass die notwendigen Kenntnisse im Rahmen einer Zusatzausbildung zu erlernen sind. Der inhaltliche und zeitliche Umfang der Ausbildung des Mediators ist jedoch offen.

Wenn Mediatoren gleichzeitig Rechtsanwälte sind, wird das Führen der Berufsbezeichnung von den Rechtsanwaltskammern kontrolliert. Dort wird bereits eine 80stündige Ausbildung als ausreichend erachtet, um den Zusatz "Mediator" führen zu dürfen. Andere Berufsverbände verlangen - mit unterschiedlichen inhaltlichen Anforderungen - in der Regel eine 200stündige Ausbildung des Mediators.

 

 

Rechtsanwalt und Mediator Daniel Marquard

hat seine Qualifikation mit einer 200stündigen Ausbildung bei einem unabhängigen und anerkannten Institut erworben.

Wenn es erforderlich ist, arbeitet er mit einem weiteren Mediator, einer Mediatorin oder einem Fachkollegen zusammen, z.B. mit einer Fachanwältin für Familienrecht (RAin Damm).

Dies bietet eine hohe Gewähr für das Auffinden einer einvernehmlichen Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenregelung.

Daniel Marquard
Rechtsanwalt und Mediatior

Online-Visitenkarte

 

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Ist Scheidungs-Mediation auch für Sie geeignet?

Kurzantwort: Wenn Sie noch miteinander reden können, haben Sie eine gute Chance!

Eine Scheidungsmediation setzt voraus, dass beide Parteien noch bereit  sind, miteinander zu reden. Es muss der Wille bestehen, eine für beide Teile akzeptable Lösung zu finden, die nicht unbedingt die juristisch durchsetzbare "Maximalforderung" realisiert.

Mediation geht nur gemeinsam!
Sofern nur einer von Ihnen kompromisslos ist, hat ein Mediationsverfahren wenig Sinn. Mediation erfordert zwingend die Bereitschaft, einander zuzuhören und die Sichtweise des jeweils anderen zu akzeptieren!

 

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Die Kosten der Scheidungsmediation

Meist kostengünstiger als ein Rechtsstreit vor dem Familiengericht

Die Kosten der Mediation werden üblicherweise nach einem zu vereinbarenden Zeithonorar für die Sitzungszeit, die Vor- und Nachbereitung (z.B. Protokoll-Erstellung) abgerechnet. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse werden dabei mit berücksichtigt.

 

Für unsere Kanzlei gelten folgende Stundensätze / Kostensätze:

  • Das Einführungsgespräch ist kostenlos.

Die Stundensätze für die weitere Mediation werden abhängig von Ihren Einkommensverhältnissen zu Beginn der Mediation vereinbart. Sie liegen in der Regel zwischen € 70,00 und € 150,00. Ohne gesonderte Vereinbarung ist dann von einem

  • Stundensatz von € 120,00 incl. MWSt

auszugehen. Die Abrechnung erfolgt in kleinen Einheiten à 10 Minuten.

 

Die Gesamtkosten einer Scheidungsmediation sind individuell unterschiedlich und abhängig vom Umfang der zu behandelnden Probleme und vom Schwierigkeitsgrad der Konfliktsituation.

 

Im Durchschnitt sind nach unseren Erfahrungen etwa 10-12 Stunden einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeit des Mediators anzunehmen.

 

 

Die Gesamtkosten einer Scheidungsmediation
betragen nach unseren Erfahrungen also durchschnittlich € 1.200,00 - € 1.500,00. Hinzuzurechnen sind die Kosten einer in der Regel notwendigen notariellen Beurkundung der Mediationsvereinbarung, deren Höhe vom Regelungsumfang der Vereinbarung abhängig sind.
 

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Ablauf einer Mediation bei Scheidung

So könnte es funktionieren: Ihre einvernehmliche Scheidung!

  • Vor der eigentlichen Mediation
    erhalten Sie in einem Erstgespräch einen Überblick über den Inhalt, den Ablauf und das Ziel einer Mediation unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Problemstellung. Dieser Termin ist bei uns kostenlos.
     

  • Phase 1: Einführungsgespräch
    In diesem Einführungsgespräch wird der Mediationsvertrag abgeschlossen und die Kostenregelung besprochen. Ein Beispiel für einen solchen Mediationsvertrag finden Sie hier.

    Wie auch in allen nachfolgenden Phasen werden danach weitere gemeinsame Mediationstermine von in der Regel 1,5 Stunden Dauer vereinbart.

Für alle Mediationstermine gilt:
Die Zwischenergebnisse und Fortschritte in den Mediationssitzungen werden vom Mediator protokolliert und den Beteiligten zugänglich gemacht.

  • Phase 2: Informationssammlung
    In dieser Phase werden notwendige Informationen zu den einzelnen Konfliktthemen zusammengetragen und die Eheleute stellen ihre Streitpunkte und Anliegen im Zusammenhang dar. Die Themen und Konfliktfelder werden gesammelt und die weitere Bearbeitung wird mit Hilfe des Mediators strukturiert.  
     

  • Phase 3: Problembearbeitung
    In dieser Phase beginnt die eigentliche Problembearbeitung mit der Auswahl des ersten zu behandelnden Themas. Danach erhalten die Eheleute Gelegenheit, ihre Sicht zu diesem Themenpunkt umfassend darzustellen.

    Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht, bevor auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen wird.

    Wichtig in dieser Phase ist der Übergang von der vordergründigen Positionsbestimmung zu den tiefer liegenden Interessen.  
     

  • Phase 4: Kreative Phase
    In diesem Stadium der Scheidungsmediation werden Lösungsoptionen zu den einzelnen Problemfeldern z.B. im Wege des Brainstormings bewertungsfrei gesammelt. Nach Abschluss der Ideenfindung werden diese Lösungsoptionen von den Eheleuten gewertet und gewichtet.

    Ihr Mediator wird in dieser Phase Hilfe zur Überprüfung vorschneller Beschließung von Lösungen leisten, indem er gegenüber den Eheleuten hinterfragt, inwieweit die gefundenen Lösungen mit den in der vorherigen Phase ermittelten Interessen der Parteien oder den vorher erarbeiteten Kriterien für eine gerechte Lösung im Einklang stehen.

    Auch wird der Mediator gemeinsam mit den Beteiligten überprüfen, ob und wie sich die jeweiligen Lösungsoptionen in der Realität umsetzen lassen.  
     

  • Abschluss der Mediation
    Zum Abschluss des Mediationsverfahrens werden die Ergebnisse von Ihrem Mediator in einer Mediationsvereinbarung zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen festgehalten.

    Diese Scheidungsfolgenvereinbarung kann dann als Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung notariell beurkundet oder bei Gericht protokolliert werden.