Rechtsanwälte Damm + Marquard Hamburg

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MEDIATION HAMBURG

Stand: 19.12.2011

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RA Marquard | Mediator Hamburg

Was ist Mediation? Streitloser Weg zur Konfliktlösung mit Mediator

Mediationsverfahren als echte Alternative zum Rechtsstreit

Daniel Marquard - Rechtsanwalt und Mediator Hamburg

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Begriffsdefinition Mediation:

Das in Kürze in Kraft tretende Mediationsgesetz Deutschlands definiert in § 1 den Begriff Mediation:

"Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben."

Das Mediationsverfahren ist somit ein zielorientierter Prozess, in dem zwei oder mehrere Parteien mit Hilfe eines neutralen Dritten selbstverantwortlich eine einvernehmliche Lösung erarbeiten, die den individuellen Bedürfnissen und Interessen jeder Partei möglichst weit gerecht wird.

 

Was macht den Unterschied
bei Mediation?

Dazu aus der Gesetzesbegründung zum Mediationsgesetz:

 

"Insbesondere im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit der Parteien für die Lösung des Konflikts unterscheidet sich die Mediation von anderen Verfahren, in denen die den Streit schlichtende Person den Parteien eine bestimmte Konfliktlösung vorschlagen kann (Schlichtung) oder der Streit der Parteien durch einen Dritten entschieden wird (gerichtliches Verfahren und Schiedsgerichtsverfahren).

 

Von der Rechtsberatung unterscheidet sich die Mediation insbesondere insoweit, als im Mediationsverfahren zwar das Recht als ein wesentlicher Orientierungspunkt für mögliche Konfliktlösungen erörtert werden kann, eine konkrete rechtliche Beratung über die dem Konflikt zugrundeliegenden Rechtsfragen jedoch nicht erfolgen darf."

 


Mediation - nicht nur bei
Trennung und Scheidung!
 


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Das Mediationsverfahren eignet sich für alle  Lebensbereiche.

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Neu:
Mediationsgesetz 2012

Noch im Laufe des Jahres 2012 soll ein Gesetz zur Regelung der Mediation in Deutschland in Kraft treten, das eigentlich schon im Mai 2011 zur Geltung bekommen sollte und sich nun aber noch verzögert.

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Mediation + Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherer nehmen Mediation zunehmend in ihr Angebot auf. Dies geschieht aber nicht "automatisch". Der Vertrag ist in den meisten Fällen anzupassen.

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Mediation +
Prozesskostenhilfe

Außergerichtliche Mediation ist vorläufig nur denjenigen möglich, die die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten können oder eine Rechtsschutzversicherung als Kostenträger finden.

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Mediation | Ein Fallbeispiel

Ein mögliches Beispiel für erfolgreiche Mediation finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums zur Verabschiedung des Mediationsgesetzes durch die Bundesregierung vom 12.01.2011.

Weil dieser Link möglicherweise mittelfristig nicht mehr funktioniert, zitieren wir unter "mehr dazu" das Beispiel wörtlich.

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