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Die Kosten der Mediation
werden üblicherweise nach einem zu vereinbarenden Zeithonorar für die
Sitzungszeit, die Vor- und Nachbereitung (z.B. Protokoll-Erstellung)
abgerechnet. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse werden dabei mit
berücksichtigt.
Für unsere Kanzlei gelten folgende
Stundensätze / Kostensätze:
Die Stundensätze für die
weitere Mediation werden abhängig von Ihren Einkommensverhältnissen zu
Beginn der Mediation vereinbart. Sie liegen in der Regel zwischen
€ 70,00 und € 150,00. Ohne gesonderte Vereinbarung ist dann von einem
auszugehen. Die Abrechnung
erfolgt in kleinen Einheiten à 10 Minuten.
Für Ihr kostenloses Einführungsgespräch
mit Ihrem/Ihrer Konfliktpartner/in unserem Sekretariat (Frau Sandra Lau
oder Frau Linda Schumacher).
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