Mediation • Mediator • Hamburg | Stand: 01.11.2023 |
Wer kann Mediation? | Qualifikation des Mediators |
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Dazu das Mediationsgesetz: |
§ 1 Abs. 2: |
Mediator - Qualifikation
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"Mediator" ist kein geschützter Berufsbegriff. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass die notwendigen Kenntnisse im Rahmen einer Zusatzausbildung zu erlernen sind. Der inhaltliche und zeitliche Umfang der Ausbildung ist offen.
Bei Rechtsanwälten wird die Erlaubnis, die Zusatzbezeichnung "Mediator" führen zu dürfen, von den Rechtsanwaltkammern vergeben. Die Kammern lassen bereits eine 80stündige Ausbildung ausreichen, um den Zusatz "Mediator" führen zu dürfen.
Andere Berufsverbände verlangen - mit unterschiedlichen inhaltlichen Anforderungen - in der Regel eine 200stündige Ausbildung.
Derzeit gibt es noch keine
einheitlichen Standards. Sie dürfen aber davon ausgehen, in einem
Mediator einen besonders dafür ausgebildeten Streitvermittler zu
finden.
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Daniel Marquard
Rechtsanwalt + Mediator
Mail: info@damm-pp.de
Rechtsanwalt Daniel MarquardDas Einführungsgespräch ist bei uns kostenlos!
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© 2001
Rechtsanwalt Daniel Marquard
Hinweis
Beachten Sie auch unsere Infoseiten zum Arbeitsrecht"