Rechtsanwälte Damm + Marquard Hamburg

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Tel. 040/ 44 06 44

MEDIATION HAMBURG

Stand: 19.12.2011

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Wer kann Mediation? | Qualifikation des Mediators

 

Dazu das Mediationsgesetz:

§ 1 Abs. 2:

"Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt."

 

Mediator - Qualifikation
 

 

"Mediator" ist kein geschützter Berufsbegriff. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass die notwendigen Kenntnisse im Rahmen einer Zusatzausbildung zu erlernen sind. Der inhaltliche und zeitliche Umfang der Ausbildung ist offen.

 

Bei Rechtsanwälten wird die Erlaubnis, die Zusatzbezeichnung "Mediator" führen zu dürfen, von den Rechtsanwaltkammern vergeben. Die Kammern lassen bereits eine 80stündige Ausbildung ausreichen, um den Zusatz "Mediator" führen zu dürfen.

 

Andere Berufsverbände verlangen - mit unterschiedlichen inhaltlichen Anforderungen - in der Regel eine 200stündige Ausbildung.

 

Derzeit gibt es noch keine einheitlichen Standards. Sie dürfen aber davon ausgehen, in einem Mediator einen besonders dafür ausgebildeten Streitvermittler zu finden.

Eine Ausbildungsdauer im "oberen Level" der verschiedenen Möglichkeiten wäre aber sicher von Vorteil. Fragen Sie also im Zweifelsfall nach dem zeitlichen Umfang der Zusatzausbildung.